Die Pläne der Bundesregierung, Mobilfunkverträge künftig auf eine Vertragslaufzeit von maximal 12 Monaten zu beschränken, werden konkreter. Die BILD, der der Referenten-Gesetzesenwurf vorab zugespielt wurde (auch welche Weise auch immer), titelt dabei „Endlich neues Anti-Abzock-Gesetz“ − doch stimmt dies wirklich? Wir als Anbieter eines Mobilfunk-Vergleichsportals sprechen uns für den Vebraucherschutz aus, und das sehr deutlich. Doch sehen wir auch Verbrauchernachteile, sollte die verpflichtende Laufzeitverkürzung eingesetzt werden. Im Folgenden ein paar Vorschläge.
Dieser Gesetzentwurf könnte im Mobilfunkmarkt so einiges durcheinanderbringen. Bereits Ex-Justizministerin Barley wagte einen Vorstoß, die Vertragslaufzeit von Mobilfunkverträgen auf maximal 12 Monate zu begrenzen. Bisher üblich ist ja eine Mindest-Vertragslaufzeit von 2 Jahren, vor allem im Zusammenspiel mit Smartphone als Zugabe. Jetzt wird die Idee durch Nachfolgerin Christine Lambrecht (SPD) weitergeführt, die Eckpunkte hast das Ministerium in einem PDF zusammgenfasst.
Außerdem soll eine kürze Kündigungsfrist bzw. keine stillschweigende Verlängerung um weitere 12 Monate, sondern nur um maximal 3 Monate kommen, falls jemand die rechtzeitige Kündigung verpasst hat (Quelle: BILDplus, kostenpflichtig, Abruf am 15.8.2019).
Gute Vorschläge − jedenfalls auf den ersten Blick!
Doch zu schnell fallen in dem Zusammenhang für meinen Geschmack die plakativen Begriffe „Abzocke“ oder „versteckte […] Klauseln“, und je mehr betont wird, für „faire Verbraucherverträge“ zu sorgen, wird damit ja unterstellt, dass es aktuell unfair zugeht. Das ist mir zu krass. Dass Zweijahresverträge bei verpasster Kündigung stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert werden, und das zu den eigentlichen Konditionen, ist seit Jahren üblich und die Norm, von „versteckt“ kann nun wirklich keine Rede sein.
Aber: Natürlich vergessen Verbraucher das bei Vertragsabschluss und erhalten dann – meist ab dem 25. Monat – die Quittung. Die angedachte Neuregelung, eine Verlängerung um maximal 3 Monate zu erwägen, geht uns dann aber nicht weit genug. Warum denn bitte schön nicht gleich ein monatliches (oder tägliches) Kündigungsrecht, wenn die Mindestlaufzeit (von 2 Jahren) ausgesessen wurde?
Außerdem sollte klar sein: Dieser Verbraucherschutz wird kosten. Denn je kurzfristiger Mobilfunkunternehmen planen müssen, desto teurer werden Handyverträge werden. Vielleicht nicht direkt über die monatliche Grundgebühr, aber evtl. über den (einmaligen) Anschlusspreis, über den Wegfall für Bonus-Guthaben bei Mitnahme der Rufnummer oder eben tatsächlich durch einen Flex-Aufschlag. Und auch wenn die Zeit (und das generelle Sinken im Preisniveau) diese These widerlegen wird …
Als Tendenz im SIM-only-Markt sehen wir ja seit Monaten ja eh eine Verschiebung hin zu monatlich kündbaren Tarifen, Drillisch-Marke smartmobil.de führte ja sogar die „tägliche Kündbarkeit“ (nach einem Monat) ein. Das Modell des 24-Monats-Vertrags greift unserer Meinung nach eh nur noch besonders für Vertragsangebote mit Handy. Und diese werden nun einmal teurer, wenn die Nutzer ihr Smartphone auch nach (dann) einem Jahr behalten dürfen.
Entweder steigt die Einmalzahlung für das Gerät an (und damit geht der Kunde noch mehr in Vorleistung mit einem festen Sockelbetrag) – oder es können einfach keine Top-Smartphones mehr subventioniert angeboten werden, wenn die Mindest-Vertragslaufzeit kürzer und die Kunden wechselwilliger sind. Oder es kommt wieder zum Mietmodell (Überlassungsvertrag statt Kauf).
Die Auswirkungen aufs Bundle-Geschäft sind nicht rosig, so viel steht fest. Daher unser Vorschlag: Ja zu einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten für alle Verträge, voreingestellt auf jeder Online-Seite, ohne Ausnahme – aber mit Wahlfreiheit, sich freiwillig auch für längere Laufzeit von 2 Jahren, 3 Jahren oder mehr entscheiden zu können, wenn man denn will. Das garantiert auch in Zukunft günstige Bundle-Preise und sichert die Verbraucher andererseits ab, die auf Sicherheit aus sind.
Was wir nicht vergessen haben: Vor allem für junge Leute sind Handyschulden der größte Überschuldungsfaktor (Statistisches Bundesamt, Abruf am 28.5.2019); deshalb ist es gut und richtig, hier einzugreifen und junge Verbraucher besser zu schützen. Aber: Es sollte nicht vergessen werden, dass Verbraucherschutz auch den Schutz von Verbraucherpreisen bedeutet – also hier bitte Regelungen treffen, die für alle zu einer Verbesserung führen.