Zum Inhalt springen
convertimize.de » Ob ein „Recht auf Mobilfunk“ und ein „Pflichtdienst“ wirksame Lösungen gegen Funklöcher sind?

Ob ein „Recht auf Mobilfunk“ und ein „Pflichtdienst“ wirksame Lösungen gegen Funklöcher sind?

Die Partei „Die Grünen“ möchte bis Ende Januar 2020 einen Antrag auf „Recht auf Mobilfunk“ stellen − so schreibt es die „Süddeutsche„. Dahinter steckt das „Ernst-Machen“ gegen Funklöcher in Deutschland. In unterversorgten Gebieten sollen die Netzbetreiber durch die rechtliche Festschreibung praktisch dazu beordert werden, ihren „Pflichtdienst“ zu leisten und auch in diese Gegenden zu investieren. Doch was hindert die Konzerne jetzt eigentlich daran?

Meist fallen die üblichen Antworten: Langwierige Genehmigungsverfahren (Anti-Funkmast-Demos und Bürgerinitiativen, z.B. gegen 5G) und natürlich die hohen Kosten aus der Frequenzversteigerung sollen die Gründe dafür sein, dass der Ausbau stockt und große Funklöcher klaffen. Dass manches schlichtweg unrentabel sein kann, das wird nur aus zweiter Reihe gefeuert.

Ein festes Recht auf Mobilfunk kann da natürlich auch zm Öl-ins-Feuer-Gießer werden, das dann hoffentlich nicht nur die Justiziare von Bund und Netzbetreibern beschäftigt, sondern die Verbraucher wirklich voranbringt. Richtig vorstellen, dass ein „Recht“ etwas bringen kann, glauben wir nicht.

Mit einer Ausnahme: Denn der pragmatische Vorschlag, dass die Netzbetreiber in unterversorgten Gebieten „National Roaming“, also das Wechseln zwischen den 3 Netzen, anbieten sollen, um dem Verbraucher Telefonieren und Surfen zu ermöglichen, könnte den Druck dann doch erhöhen. Denn wer möchte schon dem Wettbewerber sein Netz zum Überbrücken überlassen (es müsste ja untereinander abgerechnet werden, wenn Netzkapazitäten fremdgenutzt würden). Und es wäre ja auch irgendwie peinlich, wenn man nur noch durch Roaming Netz hätte …

Also: An sich überzeugt uns eine rechtliche Festschreibung nicht so sehr, was Die Erfolgsaussichten (auf Verbesserungen) betrifft. Aber: Die Idee mit dem „National Roaming“ sollte man durchaus einmal überdenken, denn sie knüpft ja quasi an die Energie-Grundversorgung (Strom, Gas) an, die es in Deutschland gibt. Und wenn schon, dann gern auch für DSL. Wenn es ein „Recht auf Mobilfunk“ und ein „Recht auf DSL/Kabel“ geben würde, würde erst einmal immer der „Grundversorger“ einspringen, bis ein günstigerer Tarif genutzt würde. Könnte doch ein Modell der Zukunft werden.