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Monatliche Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird ab 1.3.2022 Gesetz

Aufmerksame Mobilfunk-Enthusiasten wissen es längst: Ab dem 1.3.2022 schlägt endgültig die Stunde des neuen Telekommunikationsgesetzes (vom 1.12.2021), das dem Gesetz für faire Verbraucherverträge entsprang − und das bedeutet auch, dass es in Neuverträgen künftig die Möglichkeit geben wird, seinen Handyvertrag monatlich (nach der Mindestlaufzeit) zu kündigen. Stillschweigend galt das ja bereits für einige Anbieter ab dem 1.12.2021, sogar von rückwirkender Gültigkeit wurde bereits gesprochen, wobei dies nach wie vor unklar ist. Verpflichtend eingeführt wird es für Neuverträge ab dem 1. März 2022. Und dass es die Mobilfunkunternehmen ernst nehmen, zeigt sich am besten an Provider Drillisch: Der zieht nämlich in den kommenden Wochen Marke für Marke seine 3-monatigen Kündigungsfristen in den Tarifen »ohne Vertragslaufzeit« auf »monatlich kündbar« zurück. Hier zeigt sich also: Das Gesetz wirkt gegen solche Mobilfunk-Laufzeit-Tricks.