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Faire Verbraucherverträge beschlossen: Verwirrung um künftige Vertragslaufzeiten von Handyverträgen

Der Bundestag hat das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet − doch in der (medialen) Öffentlichkeit bricht sich eine Darstellung Bahn, die (so vermuten wir) durch eine fälschliche Pressemeldung (via dpa) in Gang gesetzt wurde. Solche Meldungen werden nahezu ungeprüft im Wortlaut auf seriösen Qualitätsmedien eingespeist (u.a. auf tagesschau.de), klingen überall identisch und suggerieren damit Wahrheit. Später erfolgte eine Korrektur, die bislang jedoch kaum gehört wurde. Die Darstellung, dass es in Zukunft nur noch Einjahresverträge geben solle (sowie die 25%-Regel), ist falsch, im Gegenteil: Ausdrücklich wurden Vertragslaufzeiten über 2 Jahre bestätigt. Eine faire Neuordnung gab es aber mit dem Kündigungsbutton als auch mit besseren Kündigungsmöglichkeiten. Genau dafür hatten wir auf unseren Portalen immer wieder plädiert.

Es ist schon kurios, wie das Gesetz für faire Verbraucherverträge am Freitagmorgen (25.6.2021) in vielen großen Medien dargestellt wird.

Die Verdichtung, dass künftig 12-Monats-Verträge, also kürzere Laufzeiten, die Norm werden und maximal 25% teurer als Zweijahresverträge sein dürfen, ist nämlich nicht, was im Kern beschlossen wurde. Sondern war dies ein Ministeriumsentwurf Ende Dezember, der noch einige Schleifen durchlief. Beschlossen wurde im Grunde sogar das Gegenteil, und das lässt sich bspw. gut in der Pressemitteilung der federführend engagierten CDU/CSU nachlesen:

»Vertragslaufzeiten von zwei Jahren bleiben möglich. Denn der einfache Satz, dass nur kurze Verträge auch faire Verträge sind, ist so einfach wie falsch.«

Und die Bundesregierung selbst sagt es auch:

»Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen größtmögliche Freiheit bei der Vertragswahl und -ausgestaltung haben und etwa von Kostenvorteilen bei längeren und flexibleren Laufzeiten profitieren.«

Heißt also: Was Vertragslaufzeiten betrifft, wurde in diesem Gesetz keine Neuordnung beschlossen, es bleibt bei bestehenden Regelungen. Die irritierende, widersprüchliche und damit letztlich sogar schlicht und ergreifend falsche Darstellung in vielen (seriösen) Medien (selbst öffentlich-rechtlichen) rührt vermutlich daher, dass eine Pressemeldung mit veraltetem Inhalt (mit dem ursprünglichen Gesetzesentwurf) ungeprüft übernommen wurde.

Neben den Vertragslaufzeiten wurden mit dem Kündigungsbutton (leider erst ab 1.7.2022) und der Neuordnung der Kündigungsfristen nach der Mindestlaufzeit aber tatsächlich faire Verbraucherregelungen eingeführt.

Richtig dargestellt und aufgearbeitet wird das Ganze übrigens bei Deutschlandfunk nova − und die Original-Zusammenfassung gibt’s natürlich auch beim Bundesrat.