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Portierungsentgelt sinkt auf 6,82 € – ein unterschätzter Mobilfunk-Meilenstein für Verbraucher?

Vielleicht vernebelt die Corona-Krise und die Debatte über das Aussetzen mancher Grundrechte, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) gerade im Mobilfunk-Vertragsrecht für Bürger bzw. Verbraucher einen Meilenstein gesorgt hat: Die Absenkung der Portierungsentgelte bei abgehender Rufnummernmitnahme auf nur noch 6,82 € (!) dürfte den „Wechselsport“ nämlich in der nächsten Zeit deutlich anheizen. Und ist ein viel sinnvolleres Zeichen, als die maximale Mobilfunk-Vertragslaufzeit auf 12 Monate zu limitieren.

Zum 20.4.2020 setzt die Bundesnetzagentur nun rigoros das durch, was einmal eher heimlich, still und leise durch so einige Verfahren ins Rollen gebracht wurde: Das maximale Portierungsentgelt für die abgehende Rufnummernmitnahme, also wenn Verbraucher(innen) ihre Handynummer von einem zum anderen Anbieter umziehen wollen, sinkt auf nur noch 6,82 €.

Zuvor waren Entgelte bis zu 30,72 € in der Spitze (die auch durchaus ausgeschöpft wurden!) möglich, seit dem 20. April 2020 also nicht mehr, da auch die letzten Weigerer nun zur Umsetzung verdonnert werden, wie die Pressemitteilung der BNetzA klarmacht:

„Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro“ (Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur)

Genau so ist es: Die Tatsache, dass die Rufnummernmitnahme billiger wird, dürfte viele Verbraucher tatsächlich erfreuen, zeigt andererseits aber auch, dass es sich hierbei jahrelang anscheinend nicht um angemessene Kosten handelte, die Verbraucher evtl. auch abgeschreckt haben.

Klar, dass nun der Bonus für die Rufnummernmitnahme, mit dem Anbieter bislang lockten, niedriger ausfallen wird, dürfte klar sein. Das prominente Beispiel congstar zeigt aber: Im Grunde wird es für die Verbraucher eher vorteilhafter. Verlangte congstar früher 25 € für die abgehende Portierung, spendierte Neukunden aber 25 €, übersteigt der aktuelle Bonus (10 €) die abgehenden Kosten (6,82 €).

Letztlich dürfte der Rufnummernbonus als Marketinginstrument wieder extrem an Bedeutung gewinnen, war er zuvor lediglich Kompensationsleistung. Mit dem heutigen Mobilfunk-Meilenstein wird der MNP-Bonus wieder zu einem echten Bonus.

Aus unserer Sicht ist diese verbraucherfreundliche Regelung nur zu begrüßen. Und es wundert uns, dass dieses Thema keine höheren Wogen schlägt: Es ist doch im Grunde eine der wichtigsten Regelungen im Mobilfunksektor der letzten Jahre, die viele Kunden begünstigt und Transparenz fördert. Deshalb eben ein echter Mobilfunk-Meilenstein, aktuell vielleicht noch unterschätzt und zu gering geschätzt.